In Bayern gibt es einen ersten Fall, der die Grenzen zwischen Gesetz und Praxis verdeutlicht: Der Cannabis Social Club „Franken.Cannabis“ aus Oberfranken hat kurze Zeit Cannabisblüten an Mitglieder abgegeben – doch nur wenige Tage später ordnete die Behörde seinen sofortigen Stopp an. Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten, denen Anbauvereinigungen im Freistaat gegenüberstehen.
Was genau ist passiert?
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Der Verein Franken.Cannabis mit Sitz in Buttenheim, Landkreis Bamberg, begann im August 2025 damit, Cannabisblüten an Mitglieder abzugeben.
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Kurz darauf ordnete das Landratsamt Bamberg eine Nutzungsuntersagung an – Abgabe und künftiger Anbau wurden verboten.
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Ein Eilantrag von Franken.Cannabis gegen diese Verfügung wurde durch das Verwaltungsgericht Bayreuth abgelehnt – der Stopp bleibt vorläufig bestehen.
Grauzone statt Freiraum
Obwohl das neue Konsumcannabisgesetz auf Bundesebene den Betrieb von Cannabis Social Clubs (also Anbauvereinigungen, die nicht gewinnorientiert sind) vorsieht, zeigen sich in Bayern enge Auslegungen und behördliche Hürden:
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In Bayern ist bisher kein einziger Cannabis Social Club offiziell genehmigt worden. Viele Anträge laufen, werden geprüft oder abgelehnt, manche zurückgezogen.
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Der Fall Franken.Cannabis zeigt, wie regionale Behörden Verordnungen nutzen (z. B. Baurecht), um schon im Vorfeld oder kurz nach dem Start einzugreifen.
Bedeutung & Folgen
Für Patient:innen & Menschen in der Praxis
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Menschen, die auf legale Versorgung hoffen, werden durch solche Eingriffe weiter benachteiligt.
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Der Unsicherheit und dem Vertrauensverlust bei potenziellen Mitgliedern wird Vorschub geleistet – wenn Möglichkeiten bestehen, die dann behördlich gestoppt werden.
Für den Rechtsstaat & Gesetzgebung
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Der Fall verdeutlicht, dass Gesetz allein nicht ausreicht – Ausführung, lokale Behördenpraxis und Rechtssicherheit sind entscheidend.
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Unterschiedliche Behörden in verschiedenen Regionen interpretieren Vorschriften unterschiedlich – das schafft Ungleichheit.
Mögliche Ursachen für den Stopp
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Behörden berufen sich oft auf Baurechtliche Bestimmungen: Räume, in denen Cannabis ausgegeben oder gelagert wird, könnten baurechtlich problematisch sein.
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Befürchtungen bezüglich öffentlicher Sicherheit, Nachbarschaft, möglicher Lärm oder Verkehr nach dem Konsum könnten Gründe sein, warum lokale Stellen restriktiv handeln. (Klar dokumentiert sind diese Punkte noch nicht alle, aber sie sind Teil der Diskussion.)
Fazit
Der Fall Franken.Cannabis zeigt auf drastische Weise: Gesetzliche Legalisierungsmaßnahmen bringen nur dann echte Wirkung, wenn sie vor Ort umgesetzt werden – mit Rechtssicherheit, fairen Genehmigungsverfahren und ohne übermäßige bürokratische Blockaden. Bayern steht exemplarisch dafür, wie Teillegalisierung ohne pragmatische Umsetzung zur Enttäuschung führen kann.