Teilnahmebedingungen Cannafair 2026
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „HIZEN Cannafair 2026“
Stand: 24. August 2026
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Service & Handel Wüst GmbH
Reinhardtweg 3
68723 Schwetzingen
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Johannes Wüst
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 732661
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE322217232
E-Mail: hi@hizen.de
Telefon: 06202 5799779
(nachfolgend „Veranstalter“ oder „HIZEN“)
Das Gewinnspiel wird unter der Marke HIZEN über die Website hizen.de durchgeführt.
§ 2 Teilnahmezeitraum
(1) Das Gewinnspiel beginnt am 21. August 2026 mit Öffnung der Messe Cannafair in Düsseldorf und endet am 15. September 2026, 23:59 Uhr (MESZ).
(2) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahme auf den Systemen des Veranstalters.
(3) Der Veranstalter kann das Gewinnspiel vorzeitig beenden, wenn der in § 6 Absatz 3 genannte Vorrat an Sachgewinnen aufgebraucht ist oder ein Grund nach § 11 vorliegt. Die Teilnahmemöglichkeit endet in diesem Fall mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe auf dieser Seite.
(4) Unabhängig vom Teilnahmezeitraum endet die Einlösbarkeit sämtlicher Gewinncodes spätestens am 30. September 2026 (siehe § 7).
§ 3 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die
- im Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- unbeschränkt geschäftsfähig sind,
- ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Republik Österreich haben, und
- über eine gültige, ihnen zurechenbare E-Mail-Adresse verfügen.
(2) Die Teilnahme ist höchstens einmal pro Person zulässig. Mehrfachteilnahmen derselben Person – insbesondere unter Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen – sind ausgeschlossen (siehe § 9).
(3) Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Es fallen lediglich die individuellen Verbindungskosten für die Internetnutzung an.
(4) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie der mit ihm verbundenen Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der an der Konzeption, Durchführung oder Abwicklung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen sowie jeweils deren Angehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie sowie Geschwister und deren Kinder).
(5) Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmeberechtigung – insbesondere die Volljährigkeit – stichprobenartig oder bei begründetem Anlass zu überprüfen und im Zweifelsfall einen geeigneten Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann der Gewinn nach § 9 aberkannt werden.
§ 4 Teilnahme und Ablauf
(1) Die Teilnahme erfolgt online über die Gewinnspielseite des Veranstalters, die über den QR-Code auf den Aktionsflyern am HIZEN-Messestand B350 auf der Cannafair Düsseldorf sowie über den unmittelbaren Aufruf der Aktionsseite erreichbar ist.
(2) Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:
- Altersbestätigung. Die teilnehmende Person bestätigt, dass sie mindestens 18 Jahre alt ist. Ohne diese Bestätigung ist keine Teilnahme möglich.
- Glücksrad. Die teilnehmende Person betätigt das Online-Glücksrad. Das Ergebnis wird zufallsbasiert nach den in § 6 genannten Wahrscheinlichkeiten ermittelt und unmittelbar angezeigt.
- Angabe der E-Mail-Adresse und Einwilligung. Die teilnehmende Person gibt ihre E-Mail-Adresse an und erteilt ihre Einwilligung in den Erhalt des HIZEN-Newsletters (siehe Absatz 3).
- Bestätigung (Double-Opt-in). Die teilnehmende Person erhält eine Bestätigungs-E-Mail und muss den darin enthaltenen Bestätigungslink anklicken.
- Zusendung des Gewinncodes. Erst nach erfolgter Bestätigung nach Ziffer 4 versendet der Veranstalter den Gewinncode in einer gesonderten E-Mail.
(3) Kopplung an die Newsletter-Anmeldung — ausdrücklicher Hinweis. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist untrennbar mit der Anmeldung zum HIZEN-Newsletter verbunden. Der Veranstalter stellt die Gewinnchance zur Verfügung und erhält im Gegenzug die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person zur Zusendung des Newsletters. Ohne Erteilung der Newsletter-Einwilligung und ohne deren Bestätigung im Double-Opt-in-Verfahren ist eine Teilnahme und eine Zusendung des Gewinncodes nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn das Glücksrad bereits betätigt und ein Ergebnis angezeigt wurde. Die Teilnahme ist damit nicht „gratis“ im Sinne einer gegenleistungsfreien Zuwendung, sondern erfolgt gegen Überlassung der E-Mail-Adresse zu Werbezwecken.
(4) Abmelderecht. Die Einwilligung in den Newsletter kann jederzeit, kostenlos und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, insbesondere über den Abmeldelink am Ende jeder Newsletter-E-Mail oder formlos per E-Mail an hi@hizen.de. Es entstehen dabei keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Ein bereits zugesandter Gewinncode bleibt vom Widerruf unberührt und kann bis zum Ablauf seiner Gültigkeit nach § 7 weiter eingelöst werden.
(5) Die Teilnahme ist nur persönlich und im eigenen Namen zulässig. Der Einsatz automatisierter Verfahren, Skripte, Bots, Gewinnspieldienste oder gewerblicher Gewinnspielagenturen ist untersagt.
(6) Für den Zugang der Teilnahme und der E-Mails übernimmt der Veranstalter keine Gewähr, soweit die Ursache einer Störung nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt.
§ 5 Bonus-Dreh über Instagram
(1) Teilnehmenden, die beim ersten Dreh die Gewinnstufe 1 (10 % Rabattcode) erzielen, bietet der Veranstalter einen zusätzlichen, zweiten Dreh („Bonus-Dreh“) an.
(2) Der Bonus-Dreh wird freigeschaltet, sobald die teilnehmende Person die auf der Aktionsseite angezeigte Instagram-Schaltfläche betätigt, über die der HIZEN-Account auf Instagram aufgerufen wird.
(3) Klarstellung zur Funktionsweise. Der Veranstalter überprüft technisch nicht, ob die teilnehmende Person dem HIZEN-Instagram-Account tatsächlich folgt oder gefolgt ist. Der Bonus-Dreh wird bereits mit der Betätigung der Schaltfläche freigeschaltet. Ein tatsächliches Folgen des Accounts ist damit keine durchsetzbare Bedingung für den Bonus-Dreh; der Veranstalter bittet lediglich darum. Ein Instagram-Konto ist für die Teilnahme am Gewinnspiel nicht erforderlich und begründet keinen Vor- oder Nachteil bei der Gewinnermittlung.
(4) Der Bonus-Dreh erfolgt nach denselben Wahrscheinlichkeiten wie der erste Dreh (§ 6 Absatz 2). Es zählt das für die teilnehmende Person günstigere der beiden Ergebnisse. Eine Verschlechterung durch den Bonus-Dreh ist ausgeschlossen. Es wird in jedem Fall nur ein einziger Gewinncode ausgegeben.
(5) Der Bonus-Dreh steht ausschließlich Teilnehmenden zur Verfügung, die im ersten Dreh die Gewinnstufe 1 erzielt haben. Für die Gewinnstufen 2 und 3 gibt es keinen Bonus-Dreh.
(6) Freistellung von Instagram / Meta. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram oder der Meta Platforms Ireland Limited gesponsert, unterstützt, organisiert oder durchgeführt. Empfänger sämtlicher im Rahmen des Gewinnspiels bereitgestellter Informationen ist ausschließlich der Veranstalter, nicht Instagram oder Meta. Alle Fragen, Kommentare und Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten. Jede teilnehmende Person stellt Instagram und Meta von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei.
§ 6 Gewinne und Gewinnwahrscheinlichkeiten
(1) Ausgelobt sind folgende Gewinne:
| Stufe | Gewinn | Wahrscheinlichkeit je Dreh |
|---|---|---|
| 1 | Rabattcode über 10 % auf den Bestellwert im Online-Shop hizen.de | 70 % |
| 2 | Rabattcode über 20 % auf den Bestellwert im Online-Shop hizen.de | 25 % |
| 3 | Ein HIZEN Basic Grinder 49mm (UVP 9,90 EUR) in Form eines Codes über 100 % Rabatt auf dieses Produkt | 5 % |
(2) Die in Absatz 1 genannten Wahrscheinlichkeiten beziehen sich jeweils auf einen einzelnen Dreh am Glücksrad. Bei Inanspruchnahme des Bonus-Drehs nach § 5 erhöht sich die Chance auf die Stufen 2 und 3 entsprechend, weil das günstigere der beiden Ergebnisse zählt.
(3) Stückzahlbegrenzung. Die Gewinnstufe 3 ist auf insgesamt 150 Stück begrenzt und wird nur ausgegeben, solange der Vorrat reicht. Nach Ausgabe des 150. Gewinns der Stufe 3 entfällt diese Stufe; die Wahrscheinlichkeiten der Stufen 1 und 2 erhöhen sich entsprechend. Der Veranstalter weist auf der Aktionsseite darauf hin, sobald die Stufe 3 nicht mehr verfügbar ist.
(4) Die Rabattcodes der Stufen 1 und 2 sind auf den Warenwert der Bestellung anwendbar. Versandkosten sind vom Rabatt ausgenommen und von der teilnehmenden Person zu tragen.
(5) Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar, wird nicht in bar ausgezahlt, nicht in Sach- oder Geldwerte umgetauscht und nicht anteilig erstattet. Ein Umtausch des Grinders gegen ein anderes Produkt ist ausgeschlossen.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, einen ausgelobten Gewinn durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen, wenn der ausgelobte Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.
(7) Etwaige mit dem Gewinn verbundene Steuern und Abgaben sind von der gewinnenden Person zu tragen.
§ 7 Einlösung der Gewinncodes
(1) Einmaligkeit. Jeder Gewinncode ist einmalig verwendbar und verliert nach der ersten Einlösung seine Gültigkeit. Pro Person wird nur ein Code ausgegeben; die Einlösung mehrerer Codes durch dieselbe Person ist ausgeschlossen.
(2) Gültigkeitsdauer. Alle Codes sind bis einschließlich 30. September 2026, 23:59 Uhr (MESZ) gültig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs im Online-Shop bzw. der Vorlage am Messestand. Nach Ablauf verfallen die Codes ersatzlos; eine Verlängerung erfolgt nicht.
(3) Einlösung Stufe 1 und 2 (Rabattcodes). Die Codes werden im Bestellvorgang auf hizen.de im dafür vorgesehenen Feld eingegeben. Sie gelten für das gesamte Standardsortiment ab einem Mindestbestellwert von 29,00 EUR.
(4) Einlösung Stufe 3 (Grinder). Für die Stufe 3 bestehen zwei Wege:
- Am Messestand B350 während der Cannafair vom 21. bis 23. August 2026: Vorlage der Gewinn-E-Mail (digital oder ausgedruckt) am HIZEN-Stand. Der Grinder wird ohne weitere Bedingungen und ohne Mindestbestellwert direkt ausgehändigt, solange der Vorrat am Stand reicht.
- Online über hizen.de: Der Code wird im Bestellvorgang eingegeben. Für die Online-Einlösung gilt kein Mindestbestellwert; der Grinder ist versandkostenfrei. Die Einlösung ist damit für die gewinnende Person vollständig kostenfrei.
(5) Kombinierbarkeit. Die Codes sind nicht mit anderen Rabattcodes, Gutscheinaktionen oder Rabattaktionen kombinierbar. Ausgenommen hiervon ist der im Rahmen der Gewinnstufe 3 gewährte Versandkostenvorteil.
(6) Der Code ist nicht übertragbar und darf nicht öffentlich zugänglich gemacht, weitergegeben, veräußert oder auf Gutschein- und Rabattportalen veröffentlicht werden. Bei Verstoß kann der Code gesperrt werden.
§ 8 Gewinnbenachrichtigung
(1) Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt ausschließlich per E-Mail an die bei der Teilnahme angegebene Adresse, und zwar erst nach Bestätigung der Newsletter-Anmeldung im Double-Opt-in-Verfahren (§ 4 Absatz 2 Ziffer 4).
(2) Der Versand erfolgt in der Regel unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung.
(3) Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, eine gültige und funktionsfähige E-Mail-Adresse anzugeben und den Empfang von E-Mails des Veranstalters sicherzustellen. Bitte prüfen Sie auch den Spam- bzw. Werbeordner Ihres E-Mail-Postfachs.
(4) Sollte die Gewinn-E-Mail nicht innerhalb von 24 Stunden eingehen, wenden Sie sich bitte unter Angabe der verwendeten E-Mail-Adresse und des ungefähren Teilnahmezeitpunkts an hi@hizen.de. Der Veranstalter versendet den Code in diesem Fall nach Prüfung erneut.
(5) Kann ein Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht zugestellt werden (z. B. fehlerhafte, nicht existente oder nicht erreichbare E-Mail-Adresse, Blockade durch Spamfilter des Empfängers), und meldet sich die teilnehmende Person nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Teilnahmezeitpunkt, verfällt der Gewinnanspruch. Ein Anspruch auf Ersatz besteht in diesem Fall nicht.
(6) Eine Veröffentlichung von Gewinnernamen erfolgt nicht.
§ 9 Ausschluss von der Teilnahme
(1) Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen und bereits erteilte Gewinne abzuerkennen bzw. Codes zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass
- gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wurde,
- unwahre oder unvollständige Angaben gemacht wurden, insbesondere zum Alter oder zur Identität,
- mehrfach teilgenommen wurde, insbesondere unter Verwendung mehrerer, verschiedener oder temporärer („Wegwerf-“) E-Mail-Adressen,
- unerlaubte Hilfsmittel eingesetzt wurden, insbesondere Bots, Skripte, Automatisierungen, VPN-/Proxy-Ketten zur Verschleierung von Mehrfachteilnahmen oder Manipulationen an der technischen Umsetzung des Gewinnspiels,
- Gewinnspieldienste oder gewerbliche Gewinnspielagenturen eingeschaltet wurden, oder
- in sonstiger Weise durch Manipulation ein Vorteil verschafft wurde.
(2) Ein bereits ausgezahlter oder eingelöster Gewinn kann in den Fällen des Absatzes 1 zurückgefordert werden.
(3) Der Ausschluss wird der betroffenen Person auf Anfrage begründet.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
(2) Ausführliche Informationen zu Art, Umfang, Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, zu Empfängern, Speicherdauer sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (Abschnitt „Gewinnspiele“).
(3) Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken findet nicht statt.
§ 11 Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzubrechen, zu beenden oder zu ändern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn
- eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen Gründen (z. B. Manipulation von Soft- oder Hardware, Viren, Programmfehler, Ausfall der Systeme) oder aus rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann,
- der Vorrat an Gewinnen der Stufe 3 erschöpft ist (§ 6 Absatz 3), oder
- behördliche oder gerichtliche Anordnungen dies erfordern.
(2) Der Veranstalter macht eine Beendigung oder Änderung auf der Aktionsseite bekannt.
(3) Bereits wirksam erteilte und bestätigte Gewinnansprüche bleiben von einer Beendigung oder Änderung unberührt. Ansprüche der Teilnehmenden gegen den Veranstalter wegen der Beendigung oder Änderung bestehen im Übrigen nicht, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
§ 12 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Datenübermittlung, durch Störungen der technischen Anlagen oder des Dienstes, durch unrichtige Inhalte, durch Verlust oder Löschung von Daten oder durch Viren entstehen, soweit der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat.
(4) Für Mängel des als Gewinn ausgegebenen Produkts gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des österreichischen Rechts unberührt.
(2) Rechtsweg. Über das Gewinnspiel wird kein gesonderter Schriftverkehr geführt. Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf einen bestimmten Gewinn besteht nicht; der Gewinnanspruch entsteht erst mit Zugang der Gewinnbenachrichtigung nach § 8. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher selbstverständlich offen; gesetzliche Rechte werden durch diese Teilnahmebedingungen nicht eingeschränkt.
(3) Streitbeilegung. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
(4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Kein Glücksspiel. Die Teilnahme ist kostenlos und erfordert keinen vermögenswerten Einsatz. Es handelt sich daher nicht um ein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags.
(6) Verhältnis zu Instagram. Es gilt ergänzend § 5 Absatz 6.