Bayerische Cannabis-Clubs gestoppt – Gerichtsurteil vom 21.08.2025
Bayreuth – Mit einem wegweisenden Beschluss hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am 21. August 2025 den Eilantrag einer Cannabis-Anbauvereinigung abgelehnt. Die Nutzung einer Halle für Anbau und Abgabe von Konsumcannabis wurde untersagt.
Die Gründe
- Die Halle war nur als Lager genehmigt, nicht für Anbau oder Abgabe.
- Fehlende Infrastruktur: kein Wasser- oder Abwasseranschluss.
- Umbauten wie Aufenthaltsräume und Einzäunungen erfordern eine neue Baugenehmigung.
Was bedeutet das?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zeigt aber klar: Eine Anbaugenehmigung allein reicht nicht – baurechtliche Vorgaben müssen ebenfalls erfüllt sein. De facto sind damit alle Clubs in Bayern vorerst blockiert.
HIZEN-Statement
„Legalisierung ist kein Freifahrtschein – sie muss rechtssicher und nachhaltig umgesetzt werden. Bei HIZEN setzen wir auf Qualität, Verantwortung und moderne Konsummethoden.“