Das Cannabisgesetz in Deutschland

Das Cannabisgesetz in Deutschland

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde Mai 2024 verfasst. Da Gesetzestexte beständigen Änderungen unterliegen können, müssen die aufgeführten Informationen im Einzelfall noch einmal genauer überprüft werden.

Cannabis – umstritten, geliebt oder vollkommen überflüssig, je nachdem, wen man zu dem Thema befragt. Von vielen als Einstiegsdroge bezeichnet, hat die Pflanze es dennoch ins Regal der Apotheken geschafft und wird bei Schmerz- und Krebspatient:innen bereits erfolgreich angewendet. Auch viele Freizeitkonsument:innen schwören auf das grüne Gold. Doch wie schaut es mit der rechtlichen Situation aus? Am 1. April 2024 hat das Cannabisgesetz in Deutschland (CanG) ein Update bekommen – Cannabis ist nun entkriminalisiert. Was vorher nur auf Rezept legal war, ist nun (fast) gänzlich erlaubt. Wie genau das Cannabisgesetz in Deutschland strukturiert ist, was man darf und nicht und wie es mit Sachen Autofahren, Eigenanbau und Co. aussieht, erfährst Du in unserem Blogbeitrag.

 

Cannabis und Deutschland: Gesetz, Legalisierung und Drogenpolitik

Bereits seit den 90er-Jahren wird in Deutschland die Legalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis heiß diskutiert. Seither hat die Entwicklung eine weite Reise hinter sich, von der Legalisierung zu medizinischen Zwecken in einzelnen Bundesländern bis hin zur Einführung von medizinischem Cannabis in Apotheken und die Übernahme der Kosten durch Krankenkassen. Wer bis dato jedoch den Kürzeren gezogen hat, waren die Freizeitkonsument:innen. Nach § 29 des BtMG war bis April 2024 der Besitz von Cannabis – unabhängig von der Menge – strafbar und wurde mit saftigen Geldstrafen und teilweise sogar Freiheitsentzug geahndet, während Alkohol literweise im Supermarkt an der Kasse feilgeboten wird.

 

Wie es zum CanG kam

Erst seit 2021 wird die Legalisierung von Cannabis ernsthaft diskutiert und es wurde eine erste Übereinstimmung zwischen SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, laut der die Abgabe von Cannabis an Erwachsene mittels lizenzierten Geschäften vorgesehen war. 2022 begann dann die ernsthafte Ausarbeitung eines ersten Gesetzentwurfes zur Cannabis-Legalisierung. Hierfür wurden Modelle aus anderen Ländern, in denen Cannabis bereits legal war, untersucht und die Umsetzung auf nationaler Ebene diskutiert. Doch erst 2023 stellte das Bundesgesundheitsministerium unter der Leitung von Karl Lauterbach einen ersten ernsthaften Entwurf vor, in dem genauere Vorschläge zur kontrollierten Abgabe, Qualitätskontrollen, Altersgrenzen und Auflagen für den Eigenanbau gemacht wurden. Dieser Erstentwurf wurde 2024 dann konkretisiert, verfeinert und trat am 1. April 2024 nach langen Jahren des Wartens in Kraft. Das Cannabisgesetz in Deutschland wurde im Bundestag am 23. Februar 2024 verabschiedet – so fiel die Abstimmung zum Cannabisgesetz in Deutschland im Detail aus:

Dafür

404

Dagegen

226

Enthalten

4

Nicht teilgenommen

102

 

„Hurra“ möchte man da am liebsten erstmal rufen – bevor man einen genaueren Blick auf die Regelungen wirft. Bevor wir genauer auf die einzelnen Abschnitte des neuen Cannabisgesetzes in Deutschland eingehen, möchten wir noch sagen: Es ist ein erster großer Schritt in die richtige Richtung und das sollte man nicht vergessen, auch wenn es am Gesetz selbst noch etwas Optimierungsbedarf gibt.

 

Das Cannabisgesetz in Deutschland – aktuelle Bestimmungen zu Besitz, Konsum & Co.

Generell kann man das CanG in 4 relevante Abschnitte einteilen: Freizeitkonsum, Besitz, Anbau und medizinischer Konsum. In der nachfolgenden Tabelle haben wir in Stichpunkten die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst, damit Du Dir einen Überblick verschaffen kannst.


 

Freizeitkonsum

Grundsätzlich darf erstmal jeder so viel kiffen, wie er kann – mit ein paar *kleinen* Einschränkungen: Durch Minderjährige ist der Konsum von Cannabis laut dem Cannabisgesetz in Deutschland weiterhin verboten. Auch der Konsum in der Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist nicht erlaubt. Ganz besonders muss man aufpassen, wenn es um Schulen, Kindergärten und Spielplätze geht: Hier ist absolut darauf zu achten, nicht in Sichtweite zu konsumieren. Auch in Fußgängerzonen (nur zwischen 7 und 20 Uhr) und – überraschenderweise – Anbauvereinigungen ist der Konsum nicht gestattet.

Side Fact: „Sichtweite“ wird im Gesetzestext mit einem Abstand von mindestens 100 Metern angegeben.

 

Besitz

Der Besitz ist im Cannabisgesetz in Deutschland recht klar definiert: Bis zu 25 Gramm darf man mit sich führen, bis zu 50 Gramm darf man zuhause haben. Diese Grenzen gelten jedoch ausschließlich für den Eigenbedarf, man darf Cannabis weiterhin weder verkaufen noch verschenken.

Wichtig zu wissen ist auch, dass diese Grammgrenzen sich auf alles beziehen, was die Pflanze hergibt, also nicht nur die Blüten, sondern auch Blätter und weiteres Pflanzenmaterial. Wer deutlich mehr Vorrat anlegen möchte – die Winter in Deutschland sind lang und hart! – muss einer Anbauvereinigung beitreten, innerhalb derer der Besitz von größeren Mengen mit Einschränkungen gestattet ist. Als Mitglied darf man hier zum Zwecke der Lagerung und des Transports in Absprache mit den Zuständigkeiten auch mehr als 25 Gramm Cannabis lagern.

 

Anbau

Nachdem nun zwar Besitz und Konsum legalisiert sind, jedoch der Erwerb für Freizeitkonsument:innen derzeit weiterhin nicht möglich ist, ist ein interessanter Abschnitt im Cannabisgesetz Deutschlands der Anbau von Cannabispflanzen: Cannabis anbauen ist ab jetzt nämlich erlaubt. Als erwachsene Privatperson darf man bis zu drei Cannabispflanzen bei sich zuhause haben. Hier gilt jedoch, dass ein Sichtschutz vorhanden sein muss und die Nachbarn sich auch nicht durch den starken Geruch, den die Damen in der Blüte abgeben, belästigt fühlen dürfen. Wer also weiß, dass er eher konservativ veranlagte Mitbürger:innen in der Nähe hat, sollte auf eine Growbox mit Belüftung statt des Balkons zurückgreifen. Zudem muss garantiert werden können, dass sich niemand unerlaubt oder aus Versehen Zutritt zu den Pflanzen verschaffen darf – das Gelände bzw. der Bereich müssen also absperrbar sein. Eine Rolle spielt das hauptsächlich, wenn im eigenen Garten angebaut wird und dieser nicht eingezäunt ist.


Medizinischer Konsum

Große Änderungen bei der medizinischen Anwendung gab es erstmal nicht. Die Menge an Cannabis wird hier von Ärzt:innen festgelegt und von der Apotheke ausgegeben – und das in regelmäßigen Abständen. Es ist also von daher schon nicht notwendig, größere Mengen zu lagern; das übernimmt ja die Apotheke. Eine Neuerung gab es allerdings: Cannabis fällt nun nicht mehr unter das BtMG (das Betäubungsmittelgesetz) und es reicht aufgrund des neuen CanG nun ein Standardrezept, statt eines BtMG- Rezeptes. Leider sind die Auflagen für Ärzt:innen weiterhin so undeutlich und bürokratisch, dass kaum ein:e Arzt:Ärztin sich dieses Prozesses annehmen möchte und es auch durch das neue CanG nicht wesentlich einfacher geworden ist, ein Cannabis-Rezept ausgestellt zu bekommen. Es gilt hier weiterhin: Alle anderen Behandlungsmaßnahmen müssen ausgeschöpft worden sein und auch dann haben hauptsächlich schwere Fälle die Möglichkeit, ein Rezept für medizinisches Cannabis ausgestellt zu bekommen.

  

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Cannabis und Deutschland: Was das Gesetz noch nicht weiß

Ein paar Fragen sind natürlich noch offen. Zum Beispiel:

 

  • Jetzt gibt es das Cannabisgesetz – doch wo kauft man denn nun das Cannabis?
  • Wie schaut es mit Cannabis im Straßenverkehr aus?

 

Und klar, nur weil der Besitz jetzt legal ist, ist der Erwerb nicht wirklich einfacher gestaltet. Hierzu soll es in Zukunft Versuche geben, lizenzierte Geschäfte zuzulassen, die die Abgabe von Cannabis in Deutschland nach Gesetz erlauben. Natürlich nur an Volljährige. Wie die Bestimmungen zu den Lizenzen aussehen sollen, ist jedoch nicht klar.

Auch die Frage nach Cannabis bzw. THC im Straßenverkehr führt weiterhin zu Fragezeichen in den Köpfen. Denn bisher lag die erlaubte Grenze THC bei 1 ng/ml Blutserum. Hierzu gibt es nun unterschiedliche Vorschläge, die sich teils an den Bestimmungen anderer Länder orientieren, teils jedoch auch nicht ganz akkurat berechnet wurden. Die aktuellen Vorschläge für das Cannabisgesetz in Deutschland liegen bei 3,5 ng/ml Blutserum – ausgehend von der Annahme, dass ein »Gelegenheitskonsument« einmal die Woche einen Joint mit 1⁄3 Cannabis (THC-Gehalt maximal 10 %) konsumiert. Wie realistisch diese Annahmen sind, überlassen wir unseren Leser:innen. Eine gute Neuigkeit gibt es allerdings noch: Nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes in Deutschland kann der Führerschein in den meisten Fällen wohl nicht mehr entzogen werden – nur, wenn man direkt nach dem Konsum in sein Auto gestiegen ist.

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