Cannabis-Therapie von der Steuer absetzen: Was 2026 für Selbstzahler gilt

Cannabis-Therapie von der Steuer absetzen: Was 2026 für Selbstzahler gilt

Oct 26, 2026Marvin Fischer

Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr. Wer seine Therapie jetzt privat bezahlt, kann die Kosten unter Umständen in der Steuererklärung geltend machen – als außergewöhnliche Belastung. Was dafür nötig ist, wie viel hängen bleibt und wo die Grenzen liegen.

Kurz & knapp: Selbst gezahlte Kosten für eine ärztlich verordnete Cannabis-Therapie zählen zu den Krankheitskosten und können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abgezogen werden. Abziehbar ist aber nur der Teil, der deine zumutbare Belastung übersteigt – je nach Einkommen und Familienstand 1 bis 7 Prozent. Seit dem Steuerjahr 2025 muss der Apothekenbeleg auf deinen Namen lauten. Einen Anspruch auf Rückerstattung gibt es nicht – ob und in welcher Höhe das Finanzamt die Kosten anerkennt, entscheidet es in deinem Einzelfall. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

01Warum zahlen seit Juli 2026 plötzlich so viele selbst?

Am 30. Juli 2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Damit wurden getrocknete Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch in § 31 Abs. 6 SGB V gestrichen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben ihre Praxen entsprechend informiert: Blüten dürfen seitdem nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Für Extrakte in standardisierter Qualität sowie für Dronabinol und Nabilon bleibt ein Anspruch bestehen – allerdings mit zusätzlichen Hürden. Praktisch heißt das: Eine Blütentherapie läuft seither in aller Regel über ein Privatrezept, und die Rechnung der Apotheke landet komplett bei dir. Was sich konkret geändert hat, haben wir in unserem Beitrag zur GKV-Erstattung von Cannabisblüten aufgeschrieben.

Genau an dieser Stelle wird die Steuererklärung interessant. Denn das Einkommensteuerrecht kennt einen Posten für Kosten, denen man sich nicht entziehen kann: die außergewöhnliche Belastung.

02Was genau kannst du als außergewöhnliche Belastung absetzen?

§ 33 Abs. 1 EStG erlaubt den Abzug von Aufwendungen, die dir „zwangsläufig“ entstehen – und Krankheitskosten gelten als der Klassiker dieser Kategorie. Du musst nichts beantragen und keine Genehmigung einholen: Du trägst die Kosten in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein, und das Finanzamt prüft.

Typischerweise fallen bei einer Cannabis-Therapie diese Posten an:

Arzneimittel
Blüten, Extrakte oder Fertigarzneimittel, die du auf ärztliche Verordnung in der Apotheke bezahlt hast – ob Privat- oder Kassenrezept spielt für den Abzug keine Rolle.
Arztkosten
Honorare für Erstgespräch, Folgetermine und Rezeptausstellung, auch bei telemedizinischen Sprechstunden, soweit du sie selbst trägst.
Zuzahlungen
Die gesetzlichen Rezeptzuzahlungen und Eigenanteile, die die Kasse nicht erstattet hat.
Fahrtkosten
Fahrten zu Arzt und Apotheke, wenn sie medizinisch veranlasst sind – in angemessener Höhe und nachweisbar.
Hilfsmittel
Geräte, die dein Arzt vor dem Kauf verordnet hat. Dazu mehr in Kapitel 06.

Nicht abziehbar ist dagegen alles, was nur mittelbar mit der Erkrankung zusammenhängt oder worüber keine ärztliche Verordnung existiert. Und ganz grundsätzlich: Was dir die Kasse oder eine Zusatzversicherung erstattet hat, musst du gegenrechnen. Abziehbar ist nur, was tatsächlich bei dir hängen geblieben ist.

03Wie hoch ist deine zumutbare Belastung?

Hier kommt der Haken. Das Finanzamt zieht nicht jeden Euro ab, sondern nur den Teil, der über deiner zumutbaren Belastung liegt. Diesen Eigenanteil musst du selbst schultern – er hängt von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder ab.

Situation bis 15.340 € 15.340–51.130 € über 51.130 €
Ohne Kinder, Einzelveranlagung 5 % 6 % 7 %
Ohne Kinder, Zusammenveranlagung 4 % 5 % 6 %
Mit 1 oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
Mit 3 oder mehr Kindern 1 % 1 % 2 %

Wichtig: Die Prozentsätze gelten stufenweise. Der Bundesfinanzhof hat 2017 entschieden, dass nicht der höchste Satz auf das gesamte Einkommen angewendet wird, sondern jeder Teilbetrag mit seinem eigenen Satz. Das macht die zumutbare Belastung spürbar kleiner, als viele ältere Tabellen suggerieren.

Rechenbeispiel: 38.000 € Einkünfte, ledig, keine Kinder

Stufe 1 — 15.340 € × 5 %767,00 €
Stufe 2 — 22.660 € × 6 %1.359,60 €
Zumutbare Belastung gesamt2.126,60 €
Selbst gezahlte Therapiekosten im Jahr4.200,00 €
Abziehbar bleiben2.073,40 €

Bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent entspricht das einer Steuerersparnis von ungefähr 620 Euro. Keine Erstattung der Therapie, aber auch kein Taschengeld.

04Was bleibt in deinem Fall übrig?

Trag deine Zahlen ein – der Rechner ermittelt die zumutbare Belastung stufenweise und zeigt, welcher Betrag abziehbar bleibt.

Schnellrechner

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Zumutbare Belastung–
Davon abziehbar–
Geschätzte Steuerersparnis–

Die Schätzung berücksichtigt weder Solidaritätszuschlag noch Kirchensteuer, noch andere außergewöhnliche Belastungen desselben Jahres. Der tatsächliche Betrag hängt von deiner gesamten Steuersituation ab. Das Ergebnis ist keine Zusage und kein Anspruch: Ob das Finanzamt die Kosten anerkennt, prüft es in jedem Einzelfall selbst – es kann Belege nachfordern, Posten kürzen oder den Abzug ganz ablehnen.

Tipp: Weil die zumutbare Belastung jedes Jahr neu abgezogen wird, lohnt es sich, planbare Ausgaben in einem Jahr zu bündeln. Brille, Zahnersatz, Physiotherapie und Therapiekosten im selben Kalenderjahr bringen zusammen mehr als über zwei Jahre verteilt.

05Welche Belege will das Finanzamt seit 2025 sehen?

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26. November 2024 klargestellt, wie Krankheitskosten im Zeitalter des E-Rezepts nachzuweisen sind. Die Regel gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025 – also für die Steuererklärung, die viele gerade machen.

Der Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung der Versandapotheke muss vier Angaben enthalten:

Name
Der Name der steuerpflichtigen Person. Das ist die häufigste Lücke – Standardbons der Apotheke tragen oft keinen Namen.
Art der Leistung
Welches Arzneimittel abgegeben wurde.
Betrag
Der gezahlte Betrag beziehungsweise der Zuzahlungsbetrag.
Art des Rezepts
Kassen- oder Privatrezept.

Fehlt der Name auf dem Bon, stellen Apotheken auf Nachfrage einen Ersatzbeleg aus. Frag am besten direkt bei der Abgabe danach – im Nachhinein wird es mühsam. Dazu solltest du die ärztliche Verordnung aufheben: Sie belegt, dass die Kosten medizinisch veranlasst waren.

Einreichen musst du die Belege nicht automatisch. Das Finanzamt fordert sie bei Bedarf an, und dann hast du in der Regel nur wenige Wochen Zeit. Eine Jahresaufstellung mit den Belegen als Scan erspart viel Sucherei.

06Zählt ein Vaporizer als Hilfsmittel?

Das ist die Frage, die uns am häufigsten erreicht – und die Antwort fällt differenziert aus.

Der Weg über die Krankenkasse

Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse kommen nur zertifizierte Medizinprodukte infrage, also medizinische Vaporizer mit eigener Pharmazentralnummer und Hilfsmittelnummer. Der Arzt verordnet das Gerät, die Apotheke reicht einen Kostenvoranschlag ein, die Kasse entscheidet. Für Versicherte bleibt dann die übliche Zuzahlung. Seit dem Wegfall der Blüten aus dem Leistungskatalog ist dieser Weg allerdings deutlich enger geworden – ohne Kassenleistung für das Arzneimittel fehlt oft die Begründung für das Gerät.

Der Weg über die Steuererklärung

Steuerlich gilt: Ein medizinisches Hilfsmittel ist abziehbar, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Stuft das Finanzamt ein Gerät dagegen als „allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens“ ein, verlangt dieselbe Vorschrift ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes – und zwar ausgestellt vor dem Kauf. Nachträglich ist da nichts zu retten.

Die praktische Konsequenz ist einfach: Wenn ein Verdampfer Teil deiner Therapie sein soll, sprich vorher mit deinem Arzt und lass dir die Notwendigkeit schriftlich geben. Kaufst du erst und fragst später, ist der Abzug im Zweifel verloren.

Ehrlich gesagt: HIZEN Vaporizer sind keine Medizinprodukte und tragen keine Hilfsmittelnummer. Sie sind für die Verwendung mit legalen Kräutern und zu Aromatherapie-Zwecken bestimmt. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse kommen sie deshalb nicht infrage – das sagen wir lieber klar, als dich in eine abgelehnte Abrechnung laufen zu lassen.
Gestapelte Apothekenbelege, Taschenrechner und Notizbuch auf einem Schreibtisch im Abendlicht
Ordentlich gesammelt ist halb abgesetzt

07Was ist mit Fahrtkosten, Rezeptgebühren und Versandkosten?

Fahrten zum Arzt und zur Apotheke zählen zu den Krankheitskosten, wenn sie medizinisch veranlasst und der Höhe nach angemessen sind. Für Fahrten mit dem eigenen Auto rechnet das Finanzamt üblicherweise mit der Kilometerpauschale; Taxifahrten erkennt es nur an, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nötig waren. Führe ein einfaches Fahrtenprotokoll mit Datum, Ziel und Anlass – das kostet zwei Minuten im Monat und erspart später Diskussionen.

Gebühren, die telemedizinische Anbieter für die ärztliche Leistung berechnen, gehören zu den Behandlungskosten. Bei reinen Service- oder Plattformgebühren ohne ärztliche Leistung dahinter ist das weniger eindeutig – genauso bei Versandkosten der Apotheke. Beides ist Auslegungssache; wenn es um nennenswerte Beträge geht, lohnt die Rückfrage beim Steuerberater.

Nicht in die außergewöhnlichen Belastungen gehören dagegen deine Beiträge zur Krankenversicherung. Die werden als Sonderausgaben erfasst – an ganz anderer Stelle im Formular.

08Wo trägst du das in der Steuererklärung ein?

Die Angaben gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, in den Abschnitt „Andere außergewöhnliche Belastungen“. Dort trägst du die Summe deiner selbst getragenen Krankheitskosten ein; die zumutbare Belastung zieht das Finanzamt automatisch ab. Du musst sie also nicht selbst berechnen – nur wissen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

Erstattungen von Kasse, Beihilfe oder Zusatzversicherung ziehst du vorher ab – abziehbar ist nur, was am Ende bei dir hängen bleibt. Steht eine Erstattung zum Zeitpunkt der Erklärung noch aus, weise das Finanzamt darauf hin. Wie eine erst später ausgezahlte Erstattung zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab und ist ein klassischer Fall für den Steuerberater.

09Häufige Fragen

Kann ich medizinisches Cannabis auf Privatrezept absetzen?

Ja. Für den Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt es nicht auf die Rezeptart an, sondern darauf, dass ein Arzt das Arzneimittel verordnet hat und du die Kosten selbst getragen hast. Das Privatrezept ist der Nachweis der ärztlichen Verordnung, der Apothekenbeleg der Nachweis der Zahlung.

Bekomme ich das Geld vom Staat zurück?

Nein. Abgezogen wird nicht von der Steuer, sondern vom zu versteuernden Einkommen. Zurück kommt also nur der Steueranteil auf den abziehbaren Betrag – je nach Steuersatz grob 20 bis 42 Prozent davon. Und erst, soweit die Kosten deine zumutbare Belastung übersteigen.

Einen Anspruch darauf gibt es ohnehin nicht: Das Finanzamt prüft jeden Fall einzeln und kann Belege nachfordern, einzelne Posten kürzen oder den Abzug ablehnen.

Zahlt die Krankenkasse seit Juli 2026 gar keine Cannabis-Therapie mehr?

Doch, aber eingeschränkt. Getrocknete Blüten sind seit dem 30. Juli 2026 aus § 31 Abs. 6 SGB V gestrichen und nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Für Extrakte in standardisierter Qualität sowie für Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon besteht der Anspruch weiter, allerdings unter zusätzlichen Voraussetzungen. Was in deinem Fall gilt, klärst du mit deiner behandelnden Praxis.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung genau?

Zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, gestaffelt nach Einkommen, Veranlagungsart und Kinderzahl. Die Prozentsätze werden seit dem BFH-Urteil von 2017 stufenweise angewendet: Jeder Einkommensteil wird mit seinem eigenen Satz berechnet, nicht das gesamte Einkommen mit dem höchsten.

Welche Angaben braucht der Apothekenbeleg?

Nach dem BMF-Schreiben vom 26. November 2024 braucht er den Namen der steuerpflichtigen Person, die Art der Leistung (also das Arzneimittel), den gezahlten Betrag beziehungsweise Zuzahlungsbetrag und die Art des Rezepts. Die Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025. Fehlt der Name, stellt die Apotheke einen Ersatzbeleg aus.

Ist ein Vaporizer steuerlich absetzbar?

Nur mit ärztlicher Verordnung, und die muss vor dem Kauf vorliegen. Stuft das Finanzamt das Gerät als allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ein, verlangt § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes – ebenfalls vor dem Kauf ausgestellt. HIZEN Geräte sind keine Medizinprodukte.

Kann ich Kosten aus früheren Jahren nachträglich geltend machen?

Solange der Steuerbescheid noch änderbar ist oder die Erklärung für das betreffende Jahr noch offen ist, ja. Außergewöhnliche Belastungen werden immer dem Jahr zugeordnet, in dem du gezahlt hast – nicht dem Jahr der Behandlung. Ob eine Änderung in deinem Fall möglich ist, klärst du am besten mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Dein HIZEN Team 💚

Entwickelt in Deutschland · seit 2014

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Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland, Stand Oktober 2026, und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Aus den Angaben in diesem Beitrag und aus dem Ergebnis des Rechners lässt sich kein Anspruch auf Anerkennung der Kosten und keine Garantie auf eine Steuererstattung ableiten. Über Abzug und Höhe entscheidet allein das zuständige Finanzamt nach Prüfung des Einzelfalls; es kann Nachweise anfordern, einzelne Posten kürzen oder den Abzug ablehnen. Für die Beurteilung deines Einzelfalls wende dich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein; medizinische Fragen klärst du mit deiner behandelnden Praxis. Alle HIZEN Geräte sind keine Medizinprodukte, sie sind für die Verwendung mit legalen Kräutern und zu Aromatherapie-Zwecken bestimmt. Es werden keine Gesundheits- oder Heilversprechen gemacht.



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